Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültigkeit ab 01.03.2023
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für das Vertragsverhältnis zwischen Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie und dem Pferdebesitzer, Pferdehalter, Pferdeeigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Pferd, im Folgenden als „Pferdehalter“ bezeichnet, als Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Zustandekommen eines Vertrags
Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Pferdehalter das Angebot von Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie zum Zwecke der Beratung, Befunderhebung/Diagnose und/oder Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen Stefanie Rehren Pferdeosteopathie und Trainingstherapie und dem Pferdehalter. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag treten die AGB in Kraft. Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Pferdehalters abhängt, übernimmt die Pferdeosteopathin keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungs- bzw. Trainingsziels. Die Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Pferdehalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Pferdes handelt, die Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
3. Entgelt und Zahlungsort
Der Pferdehalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,50 € je gefahrenen Kilometer aus Lemmie zu vergüten sind. Das Entgelt für die Leistungen und Fahrtkosten von Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung/Trainingstherapieeinheit in bar zu entrichten. Der Pferdehalter erhält hierfür eine entsprechende Quittung. Die Zahlung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ist nur nach Absprache möglich. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich Stefanie Rehren Pferdeosteopathie und Trainingstherapie nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
4. Rücktritt und Kündigung
Der Pferdehalter kann vor Beginn der Therapie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Pferdehalter bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 48 Stunden vor Termin, stellt Stefanie Rehren Pferdeosteopathie und Trainingstherapie die Behandlung/Trainingstherapieeinheit i.H.v. 50% trotz nicht erbrachter Leistung in Rechnung. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, stellt Stefanie Rehren Pferdeosteopathie und Trainingstherapie die Behandlung/Trainingstherapieeinheit in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung in Rechnung. Ausgenommen sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. Die durch Absage entstandenen Kosten sind von dem Kunden nach Rechnungsstellung innerhalb von zwei Wochen zu begleichen.
5. Aufzeichnungen und Daten
Krankengeschichten, Anamnesebogen, Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, die von Stefanie Rehren Pferdeosteopathie und Trainingstherapie für die Dokumentation des Therapieverlaufs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sind Eigentum von Stefanie Rehren Pferdeosteopathie und Trainingstherapie. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Pferdehalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.
6. Informationspflichten
Der Pferdehalter ist verpflichtet, alle Verhaltensauffälligkeiten, Unverträglichkeiten, vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen.
7. Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Pferdehalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie gemeldet werden. Tierärzte, Hufbearbeiter, Schmiede, Therapeuten, Zahnspezialisten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie zusammenarbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischem Rat gewünscht, haftet Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Pferdehalter nach §6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet die Stefanie Rehren Pferdeosteopathie und Trainingstherapie hierfür nicht. Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie garantiert keinen Heilungserfolg.
8. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Seminaren sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände des Veranstalters oder Dritter erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Seminare sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen.
9. Datenschutz nach DSGVO
Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Pferdehalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Therapeutin kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Pderdehalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Pferdehalter hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu verlangen. Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht.
10. Veröffentlichung von Foto-/und Videomaterial
Hiermit gibt der Pferdehalter der Praxis Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie sein Einverständnis, dass Fotos und Videos von Ihrem Pferd zu Werbezwecken auf dieser Internetseite, auf Facebook, Instagram und WhatsApp veröffentlicht werden dürfen. Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke.
11. Anmeldung und Zahlungsmodalitäten für Seminare
Nach einer Seminaranmeldung erhält der Pferdehalter/Seminarteilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung. Nach Erhalt kann die Anmeldung 7 Tage lang kostenlos widerrufen werden. Danach fallen bei Absage 50 % der Seminargebühren an, 2 Wochen vor Seminarbeginn, später oder bei Nichterscheinen 100 %. Es kann allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet. Seminaranmeldungen sind ohne Unterschrift bindend. Die Anmeldungen Seminare werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Pferdehalter/Seminarteilnehmer erhält nach Eingang der Kursgebühr eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist, wird der Pferdehalter/Seminarteilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden. Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.
12. Urheberrecht
Therapiepläne, Unterlagen oder ähnliches dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von Stefanie Rehren Pferdeosteopathie & Trainingstherapie unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.